Die im Einzelfall zu beurteilenden Sachverhalte bei der Beschaffung von Theaterkarten durch Theatergemeinden und Volksbühnenvereine sind in ihrer rechtlichen und tatsächlichen Gestaltung sehr vielfältig, so dass verschiedene umsatzsteuerliche Behandlungen in Betracht kommen können, im Einzelnen gilt für die am häufigsten auftretenden Fallgestaltungen Folgendes:
Die tatsächlichen Verhältnisse können so gestaltet sein, dass die Besucherorganisation bei der Beschaffung von Eintrittskarten gegenüber ihren Mitgliedern wie ein Veranstalter in Erscheinung tritt. In diesem Falle ist die Leistung der Besucherorganisation nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit.
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