OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.09.2004
S 2342 A - 59 - St II 2.02

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.09.2004 (S 2342 A - 59 - St II 2.02) - DRsp Nr. 2008/88192

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 14.09.2004 - Aktenzeichen S 2342 A - 59 - St II 2.02

DRsp Nr. 2008/88192

Leistungen aus der internen Pflegeversicherung des Europäischen Patentamtes; Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 1a EStG; BMF-Schreiben vom 15.07.2004 (nicht veröffentlicht)

Das Europäische Patentamt hat im Jahr 2001 eine eigene Pflegeversicherung für seine Bediensteten eingeführt. Mit dieser Versicherung wurde ein Versicherungsschutz für Bedienstete und ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamtes mit weltweitem Versicherungsschutz geschaffen.

Die Pflegeleistungen bestehen in monatlichen Zahlungen in Abhängigkeit von der festgestellten Pflegestufe. Die Pflegeleistungen werden direkt von der Europäischen Patentorganisation, ohne Zwischenschaltung eines Versicherungsunternehmens, garantiert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zu ⅓ von den Beschäftigen, zu ⅔ vom Europäischen Patentamt getragen. Die Pflegeleistungen werden unmittelbar aus dem Haushalt des Europäischen Patentamtes bezahlt.

Gemäß Artikel 18 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation führt die Einführung einer eigenen Pflegeversicherung dazu, dass die Organisation und ihre Bediensteten von den Pflichtbeiträgen an nationale Sozialversicherungsträger befreit sind.