Dem Doppelumwandlungsmodell liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Ein zur Körperschaftsteueranrechnung Berechtigter (Steuerinländer - V GmbH) erwirbt Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft (L-GmbH) von einem Steuerausländer. Dadurch entsteht ein Sperrbetrag im Sinne von § 50c Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG. Im Anschluss daran wird die L-GmbH gemäß § 14 UmwStG i.V.m. §§ 3 ff. UmwStG a.F. formwechselnd in eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG) umgewandelt.
Dabei ergibt sich auf der 1. Stufe (Buchwert der Wirtschaftsgüter abzüglich Buchwert der Anteile an der L-GmbH) eine Übernahmeverlust. Dieser Übernahmeverlust wird durch die Hinzurechnung des Körperschaftsteuerguthabens gemäß § 4 Abs. 5 i.V.m. § 10 UmwStG und des Sperrbetrages nach § 50c Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG vollständig ausgeglichen, so dass es zu keiner Aufstockung der Buchwerte gemäß § 4 Abs. 6 UmwStG a.F. kommt. Der Sperrbetrag wurde vollständig verbraucht.
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