Die Erstattungstätigkeit der von den Hochschulen im Rahmen von Forschungstätigkeiten für die Europäische Union verausgabten USt hängt von der Vorsteuerabzugsberechtigung und damit von der Umsatzsteuerpflicht der einzelnen Forschungsleistung der Hochschule ab.
Bei der Ausstellung von Bescheinigungen über die ustl. Behandlung der Drittmittelforschung der Hochschulen zur Vorlage gegenüber der Europäischen Kommission ist wie folgt zu verfahren:
1. Für die Zeiträume bis zum 31.12.1996 ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Leistungen im Rahmen des zu beurteilenden Drittmittelprojekts nach § 2 Abs. 3 UStG unternehmerisch und damit steuerbar sind. Die von der Europäischen Union finanzierten Forschungstätigkeiten einer Hochschule werden allerdings im Regelfall im Rahmen der hoheitlichen und damit nichtunternehmerischen Tätigkeit erbracht werden. Hierzu wird auf die Rdvfg. v. 6.3.1997 - Az. w. o. - (USt-Kartei OFD Ffm. zu § 2 S 7106 K. 4) hingewiesen.
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