OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.07.2002
S 2363

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.07.2002 (S 2363) - DRsp Nr. 2008/85016

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 15.07.2002 - Aktenzeichen S 2363

DRsp Nr. 2008/85016

Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2002; Voraussetzungen für die Eintragung der Steuerklasse II

1. Allgemeines

Der Bundestag hat im Rahmen der Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes beschlossen, die Regelung des § 32 Abs. 7 Satz 6 EStG ersatzlos zu streichen. Danach ist für die Gewährung des Haushaltsfreibetrags bzw. der Steuerklasse II nicht mehr erforderlich, dass die Voraussetzungen bereits 2001 vorliegen mussten.

Der Bundesrat hat diesem Gesetz in seiner Sitzung am Freitag, dem 12.7.2002, zugestimmt. Danach wird nach dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung v. 16.8.2001 (BStBl 2001 I S. 533) der Haushaltsfreibetrag ab 2002 auch in den sogenannten Neufällen weiterhin gewährt, aber - wie schon bisher bei den Altfällen - bis zum Jahr 2004 schrittweise verringert:

Kj 2002: 2 340 Euro (statt bisher 2 916 Euro),
Kj 2003 und 2004: 1 188 Euro
ab Kj 2005 0 Euro

2. Eintragung der Steuerklasse II

In Fällen, in denen die Steuerklasse II aufgrund der zwischenzeitlich gültigen Rechtslage nicht eingetragen werden konnte (sog. Neufälle) bzw. in denen die Steuerkarte nach Aufforderung durch Gemeinde oder FA geändert wurde, kann die Steuerklasse II nunmehr rückwirkend zum 1.1.2002 bescheinigt werden.

Von den Gemeinden ist sicherzustellen, dass bei Ausstellung der Steuerkarten 2003 auch in den Neufällen wieder die Steuerklasse II bescheinigt wird.