Nach Auffassung der Referenten der obersten Finanzbehörden sind zukünftig Refinanzierungszinsen für ein Darlehen, das eine an einer Personengesellschaft (Objekt KG) beteiligte Bank an diese KG ausreicht, steuerlich wie folgt zu behandeln:
Die Darlehensforderung gehört regelmäßig zum Sonderbetriebsvermögen des Kreditinstituts bei der Objekt-KG; entsprechend ist auch die auf sie entfallende Refinanzierungsverbindlichkeit im Sonderbetriebsvermögen der Objekt-KG zu erfassen.
Die den beteiligten Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen stellen daher nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank.
An der bisherigen Rechtsauffassung, wonach die Aufwendungen der Bank nur Sonderbetriebsausgaben sind, soweit sie unmittelbar und ausschließlich einem bestimmten Geschäft mit der Beteiligungsgesellschaft zugeordnet werden können, wird nicht mehr festgehalten:
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