Umsatzsteuer; Änderung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Jahressteuergesetz 2010 - Anpassung des Abschnitts 13b.1 UStAE
Durch Artikel 4 Nummer 8 und Artikel 32 Absatz 5 des Jahressteuergesetzes 2010 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 I S. ) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Gas oder Elektrizität um Lieferungen von Wärme oder Kälte ergänzt (§ Absatz Nummer 5 i. V. m. § ). Außerdem wurde durch Artikel Nummer 8 Buchstaben a und b i. V. m. Artikel Absatz 2010 mit Wirkung vom 1. Januar 2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die Lieferungen der in der Anlage 3 des bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle, § Absatz Nummer 7 ), das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen (§ Absatz Nummer 8 ) sowie bestimmte Lieferungen von Gold (§ Absatz Nummer 9 ) erweitert. Darüber hinaus wurden durch Artikel Nummer 8 Buchstabe c i. V. m. Artikel Absatz 2010 mit Wirkung vom 14. Dezember 2010 (Tag nach der Verkündung des 2010) Restaurationsleistungen an Bord von Schiffen, Luftfahrzeugen und der Eisenbahn eines im Ausland ansässigen Unternehmers von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausgenommen (§ Absatz Nummer 6 ).
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