OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.06.2008
S 2246 A - 33 - St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.06.2008 (S 2246 A - 33 - St 210) - DRsp Nr. 2008/92761

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.06.2008 - Aktenzeichen S 2246 A - 33 - St 210

DRsp Nr. 2008/92761

Steuerliche Behandlung neuer Organisationsformen ärztlicher Betätigung; Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit

Zur Zeit werden zwischen den Kostenträgern und der Ärzteschaft verschiedene neue Formen der ärztlichen Leistungserbringung vereinbart.

Das BMF hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder anhand von vorgelegten Musterverträgen geprüft, ob bei den nachfolgend genannten Formen der ärztlichen Leistungserbringung freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Danach gilt folgendes:

1. Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V

Bei der hausarztzentrierten Versorgung (sog. Hausarztmodell) verpflichtet sich der Versicherte gegenüber seiner Krankenkasse, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des von ihm ausgewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Der Hausarzt übernimmt damit eine Lotsenfunktion und steuert den Behandlungsprozess. Im Gegenzug gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten für die Teilnahme am Hausarztmodell einen finanziellen Bonus, zum Beispiel eine Erstattung der Praxisgebühren.