OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.07.1997
S 2173

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.07.1997 (S 2173) - DRsp Nr. 2008/85271

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 17.07.1997 - Aktenzeichen S 2173

DRsp Nr. 2008/85271

§ 5 EStG Wertberichtigung von Lagervorräten unter dem Gesichtspunkt der Gängigkeit

Es ist die Frage gestellt worden, ob eine Wertberichtigung auf weiterhin benötigte und brauchbare Lagervorräte (Ersatzteile) allein aufgrund der langen Lagerdauer zulässig ist.

In Übereinstimmung mit dem BdF und den obersten FinBeh der Länder wird hierzu die Auffassung vertreten, daß Lagervorräte einer Wertberichtigung allein unter dem Gesichtspunkt der geringen Umschlagshäufigkeit nicht zugänglich sind, da den Vorräten unter Teilwertgesichtspunkten kein geringerer Wert beizumessen ist. Eine Wertberichtigung kann danach grundsätzlich nur auf andere, den Teilwert mindernde Umstände wie z. B. technische Überalterung, Beschädigungen u. ä. gestützt werden.