Nach Tz. 8 des BMF-Schreibens vom 29.03.1993 (BStBl. 1993 I S. 279 - ESt-Kartei FördG Karte 4) und R 45 Abs. 5 EStR 1996 liegen Anzahlungen auf Anschaffungskosten nicht vor, soweit eine Vorauszahlung als willkürliche Zahlung und damit als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 AO zu werten ist. Eine Vorauszahlung gilt nicht als willkürlich, wenn das Wirtschaftsgut spätestens im folgenden Kalenderjahr geliefert wird. Bei Erwerb eines Gebäudes ist die Willkürlichkeit von Vorauszahlungen auch insoweit nicht anzunehmen, als sie nicht höher als die Zahlungen sind, die nach §
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