Bausparkassen zahlen in der Ansparphase häufig niedrige Guthabenzinsen. Verzichtet der Steuerpflichtige auf die Auszahlung eines Bauspardarlehens und lässt er sich das Guthaben auszahlen, gewähren Bausparkassen in der Regel nachträglich einen Bonus. Die Deutsche Bausparkasse Badenia AG (Badenia AG) weist diesen Bonus als „Badenia Zusatzvergütung” aus.
Die nachträgliche Guthabenverzinsung führt zu Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
Es sind Fälle aufgetreten, in denen die Badenia AG die Zusatzvergütung nicht als Kapitalertrag in der Jahresbescheinigung nach §
Die Berücksichtigung der in der Jahresbescheinigung nach §
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