OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.10.2008
S 7177 A - 28 - St 112

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.10.2008 (S 7177 A - 28 - St 112) - DRsp Nr. 2009/80073

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 17.10.2008 - Aktenzeichen S 7177 A - 28 - St 112

DRsp Nr. 2009/80073

Verkauf von Tonträgern durch Künstler

Die Frage der Besteuerung des Verkaufs von Tonträgern durch Künstler war Gegenstand einer Erörterung des Bundesministeriums der Finanzen mit den Finanzbehörden der Länder. Danach ist der Verkauf von Tonträgern nicht nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind u. a. die Umsätze der Orchester, Kammermusikensembles und Chöre des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände von der Umsatzsteuer befreit. Befreit sind auch die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer - hierzu gehören auch Einzelkünstler -, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die vorbezeichneten Einrichtungen erfüllen. Die Unternehmer haben insoweit kein Wahlrecht, vgl. hierzu die Vfg. - S 7177 A - 12 - St 112, USt-Kartei zu § 4 Nr. 20 - S 7177 - Karte 5.

Unter die Befreiungsvorschrift fällt die eigentliche künstlerische Leistung (z. B. Veranstaltung von Konzerten) einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen (z. B. Aufbewahrung der Garderobe, Programmverkauf). Hierzu gehört jedoch nicht der Verkauf von Tonträgern.