OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.02.1997
S 2332 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.02.1997 (S 2332 A) - DRsp Nr. 2008/85843

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.02.1997 - Aktenzeichen S 2332 A

DRsp Nr. 2008/85843

Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen in der Bankwirtschaft

Die Bankakademie bietet verschiedene Studiengänge an, die steuerlich unterschiedlich zu werten sind.

I. Fachhochschulstudium - Abschluß Diplom-Betriebswirt (FH)

Im Rahmen des berufsintegrierten Studiums werden die Studenten der Hochschule für Bankwirtschaft (Private Fachhochschule der Bankakademie) bis zur Hälfte der tariflichen Arbeitszeit in einer Bank aufgrund eines Teilzeitarbeitsvertrages beschäftigt und können drei Tage je Woche in der Fachhochschule studieren. Das Studium umfaßt acht Semester, davon ein Auslandssemester und endet mit dem staatlich anerkannten akademischen Grad Dipl. Betriebswirt (FH). Die Studiengebühren betragen 3 800 DM je Semester.

Das arbeitgebende Kreditinstitut zahlt einen Beitrag an den Verein zur Förderung der Bankakademie.