OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.04.2008
S 2333 A - 39 - St 211

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.04.2008 (S 2333 A - 39 - St 211) - DRsp Nr. 2008/92713

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.04.2008 - Aktenzeichen S 2333 A - 39 - St 211

DRsp Nr. 2008/92713

Kürzung der Werbungskosten bei steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 28 EStG (Altersteilzeit)

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben entschieden, dass bei in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern die Werbungskosten nicht nach Maßgabe des § 3c EStG zu kürzen sind, weil - wie auch bei Arbeitnehmern die nach § 3b EStG steuerfrei Zuschläge erhalten - die Aufwendungen (z.B. für Fahrten zur Arbeitsstätte) in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreien Einnahmen stehen.