OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.07.1997
S 0171 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.07.1997 (S 0171 A) - DRsp Nr. 2008/83916

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.07.1997 - Aktenzeichen S 0171 A

DRsp Nr. 2008/83916

§§ 64, 65 AO Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften und ähnliche Körperschaften

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder gilt für die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Beschäftigungs- und AN-Überlassungsgesellschaften und ähnlichen Körperschaften folgendes:

1. Beschäftigungsgesellschaften

Unter Beschäftigungsgesellschaften sind Körperschaften zu verstehen, die - ggf. unter Nutzung arbeitsförderungsrechtlicher Instrumente und sonstiger Förderungsmöglichkeiten - die Hilfe für früher arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen insbesondere durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen zum Ziel haben.