Überlässt ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, so ist zunächst zu überprüfen, ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt Ggf. ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
Beispiel 1:
Ein GmbH-Gesellschafter überlässt ein Grundstück zur vorübergehenden Verwendung an eine GmbH zu einer Pacht in Höhe von 300 € monatlich. Die ortsübliche Pacht beträgt 500 €.
Die Überlassung des Grundstücks erfolgt zu 60 % (= 300/500) entgeltlich und zu 40 % (= 200/500) unentgeltlich.
Soweit es sich um einen entgeltlichen Geschäftsvorgang handelt, sind die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben/Werbungskosten im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart zu berücksichtigen.
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