OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.11.2011
S 2332 A - 88 - St 211

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.11.2011 (S 2332 A - 88 - St 211) - DRsp Nr. 2012/80155

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.11.2011 - Aktenzeichen S 2332 A - 88 - St 211

DRsp Nr. 2012/80155

Lohnsteuerliche Behandlung von bundesweiten Schulprojekten

I. Allgemeines

In der Vergangenheit haben bereits mehrfach Schulprojekte wie „Der Soziale Tag”, „Aktion Tagwerk” und andere vergleichbare Projekte in verschiedenen Bundesländern stattgefunden. Die Schülerinnen und Schüler arbeiteten im Rahmen der Projekte einen Tag lang in Unternehmen oder Privathaushalten. Der erarbeitete Lohn wird im Einvernehmen mit den Schülern und den Arbeitgebern an die jeweilige Organisation gespendet.

II. Projekte

Es werden folgende Projekte anerkannt:

Verein Projekt Kalenderjahre
Aktion Tagewerk e. V.: „Dein Tag für Afrika” ab 2005Die nachstehende steuerliche Behandlung gilt nach dem Bezugserlass - vorbehaltlich von Gesetzesänderungen - auch für die Folgejahre.
Bund der Freien Walddorfschulen e. V. „WOW-Day” 2004
Schüler Helfen Leben e. V.: „Sozialer Tag” 2006 - 2012
Weltfriedensdienst e. V.: „Schüler helfen Schülern” 2004 - 2008

III. Lohnsteuerliche Behandlung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung auf Folgendes verständigt: