Vorschrift | Kurzinhalt | Änderungsgesetz, Bemerkungen |
§ 3 Nr. 3a) - erweitert - | Ausdehnung der Steuerfreiheit von Kapitalabfindungen von Renten- und Pensionsabfindungen auf vergleichbare Leistungen | |
§ 3 Nr. 40 a) und b) - geändert - | 1. Keine hälftige Steuerbefreiung, wenn Wertaufholungen durchzuführen sind und der niedrigere Wertansatz durch § 6b oder ähnliche Rücklagen verursacht wurde | SEStEG |
2. Wegfall der Regelung zu den einbringungsgeborenen Anteilen | ||
§ 3 Nr. 40 d) - geändert - | Keine hälftige Steuerbefreiung für sonstige Leistungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 9, wenn diese das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert hat | |
§ 3 Nr. 44 c) - entfällt - | Wegfall der Zehnjahresgrenze seit Beendigung der Berufsausbildung für die Steuerfreiheit von Fortbildungsstipendien | |
§ 3 Nr. 56 - neu - | Steuerfreiheit i. H. v. 1 % der Beitragsbemessungsgrenze für Zuwendungen des Arbeitgebers an eine nicht kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers | |
§ 3 Nr. 65 | Steuerfreiheit von Ablösezahlungen eines Dritten an den Arbeitnehmer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens | |
§ 3c - geändert - | Aufhebung der hälftigen Kürzung von TW-Abschreibungen auf Anteile an Organgesellschaften und bei einbringungsgeborenen Anteilen | SEStEG |
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