OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.05.2004
S 2140 A - 2 - St II 2a

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.05.2004 (S 2140 A - 2 - St II 2a) - DRsp Nr. 2008/87909

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.05.2004 - Aktenzeichen S 2140 A - 2 - St II 2a

DRsp Nr. 2008/87909

Sanierungsgewinne bei Kommanditgesellschaften (§ 3 Nr. 66 EStG a.F.)

Eine Betriebsvermögensmehrung durch Schulderlass kann nach der Rechtsprechung des BFH im Rahmen

  • einer unternehmensbezogenen Sanierung

    oder auch

  • einer unternehmerbezogenen Sanierung

als Sanierungsgewinn gemäß § 3 Nr. 66 EStG (a.F.) steuerfrei sein.

Die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns bewirkt auch, dass vorhandene Verlustvorträge nach § 10d EStG oder § 10a GewStG nicht gekürzt werden, so dass künftige Gewinne des Unternehmens/Unternehmers mit vorhandenen Verlustvorträgen verrechnet werden können. Die Auswirkungen auf verrechenbare Verluste von Kommanditisten i.S.d. § 15a EStG waren bislang umstritten. Die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung hat jetzt insoweit Klärung gebracht.

Zu 1. (Unternehmensbezogene Sanierung)