OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.05.2015
S 7200 A - 267 - St 111

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.05.2015 (S 7200 A - 267 - St 111) - DRsp Nr. 2015/80519

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.05.2015 - Aktenzeichen S 7200 A - 267 - St 111

DRsp Nr. 2015/80519

Trennung der Entgelte bei der Veräußerung von Print- und E-Paper-Abonnements einer Zeitung bzw. von gedrucktem Buch und E-Book

Das BMF hat gegenüber dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V., dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. in der o. a. Thematik mit Schreiben vom 2.6.2014 wie folgt Stellung genommen:

1. Einheitlichkeit der Leistung

Wird neben der Abgabe einer gedruckten Zeitung bzw. eines gedruckten Buchs auch gleichzeitig der elektronische Zugang zum E-Paper bzw. zum E-Book eingeräumt, ist zu prüfen, ob von einer einheitlichen Leistung oder aber von mehreren getrennt zu beurteilenden selbständigen Leistungen auszugehen ist. Es ist das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Unternehmer dem Abnehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt. Dabei ist auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. Abschnitt 3.10. Absatz 1 UStAE).

Im Ergebnis handelt es sich bei der Einräumung eines zusätzlichen Zugangs zum E-Paper bzw. zum E-Book neben der Abgabe der gedruckten Zeitung bzw. des gedruckten Buchs um eine eigenständige, gesondert zu würdigende Leistung in Form einer sonstigen Leistung i. S. v. § 3 Absatz 9 Satz 1 UStG, die auf elektronischem Weg erbracht wird.

2. Bemessungsgrundlage, Steuersatz