OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.06.2007
S 2706 A - 70 - St 54

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.06.2007 (S 2706 A - 70 - St 54) - DRsp Nr. 2008/91306

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.06.2007 - Aktenzeichen S 2706 A - 70 - St 54

DRsp Nr. 2008/91306

Steuerliche Behandlung des Infrastrukturkostenausgleichs zwischen Verkehrsunternehmen im Rahmen des RMV

Im Rahmen der Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wurden die Landkreise und Kommunen Aufgabenträger des ÖPNV. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedienen sich die Landkreise und Kommunen Verkehrsverbundunternehmen (VVU).

Um das Angebot an ÖPNV sicherzustellen, erhalten die VVU u.a. eine Infrastrukturkostenhilfe. Bei der Infrastrukturkostenhilfe handelt es sich um Mittel des Bundes zur Sicherstellung des ÖPNV. Diese Mittel werden über die Landesregierung und den RMV ausgezahlt Steuerlich stellt die Infrastrukturkostenhilfe unstreitig eine erfolgsneutrale Einlage des Anteilseigners dar.

Neben der Infrastrukturkostenhilfe erhalten die VVU jedoch auch Infrastrukturkostenausgleichszahlungen. Infrastrukturkostenausgleichszahlungen werden geleistet, wenn ein VVU in einem Gebiet, in dem dieses VVU nicht zur Erbringung vom Leistungen im Rahmen des ÖPNV verpflichtet ist, ÖPNV-Leistungen für ein anderes VVU erbringt.