OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.01.2002
S 2163

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.01.2002 (S 2163) - DRsp Nr. 2008/80662

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.01.2002 - Aktenzeichen S 2163

DRsp Nr. 2008/80662

Bewertung von Pflanzenbeständen in Baumschulbetrieben

I.

Richtsätze für die Wirtschaftsjahre 1985/86 bis 1989/1990

- HMdF-Erlass vom 18. 04. 1986 - S 2163 A - 5 - II B 11 -

Baumschulkulturen sind mehrjährige Pflanzungen, die nach einer bestimmten Kulturzeit einen einmaligen Ertrag durch Verkauf erbringen. Die jährliche mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme bei diesen Kulturen ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zur Vereinfachung wird Folgendes zugelassen:

1. Vereinfachungsregelung

1.1 Ha-Richtsätze

Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten folgende ha-Richtsätze:

Rhododendren und Azaleen 25 300,- DM sonstige Ziergehölze aller Art 18 400,- DM Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 7 600,- DM gezogen werden Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 8 300,- DM gezogen werden Obstgehölze aller Art 10 100,- DM

Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, dass selbst aufgezogenes Pflanzenmaterial verwendet wird.

1.2 Pflanzenwerte

In den unter Tz. 1.1 genannten Richtsätzen sind folgende reine Pflanzenwerte je ha Baumschulfläche enthalten:

Rhododendren und Azaleen 17 700,- DM sonstige Ziergehölze aller Art 13 800,- DM Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 3 500,- DM gezogen werden Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 3 700,- DM gezogen werden Obstgehölze aller Art 5 800,- DM