OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.01.2008
S 7160e - A - 1 - St 112

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.01.2008 (S 7160e - A - 1 - St 112) - DRsp Nr. 2008/92404

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.01.2008 - Aktenzeichen S 7160e - A - 1 - St 112

DRsp Nr. 2008/92404

Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen; Konsequenzen aus dem

Auf eine Anfrage des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. hat das BMF Folgendes mitgeteilt:

„Obwohl das angesprochene BFH-Urteil nicht zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen ist, soll es für die vom Bundesfinanzhof entschiedenen Sachverhaltskonstellationen allgemein Anwendung finden. Dementsprechend kommt eine steuerfreie Vermittlungsleistung auch in den Fällen in Betracht, in denen Fondsanteile nicht ausschließlich durch das Kreditinstitut vermittelt wurden, nicht hingegen, wenn das Kreditinstitut überhaupt keine eigene Vermittlungsleistung gegenüber der Fondsgesellschaft erbracht hat.”

Entsprechend dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist diese Aussage bezogen jeweils auf den einzelnen Kunden zu verstehen.