OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.03.2007
S 2723 A - 26 - St 53

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.03.2007 (S 2723 A - 26 - St 53) - DRsp Nr. 2008/91005

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.03.2007 - Aktenzeichen S 2723 A - 26 - St 53

DRsp Nr. 2008/91005

Übernahme von Administration und Verwaltung einer Pensionskasse im Rahmen von Funktionsausgliederungsverträgen durch eine steuerbefreite Pensionskasse

Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder führt die Übernahme der Administration und Verwaltung einer anderen steuerbegünstigten Pensionskasse oder Unterstützungskasse durch eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Pensionskasse nicht zum Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung, wenn

  • die versicherungsaufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Verwaltung vorliegen;

  • mit der übernommenen Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht nicht verbunden ist und

  • die Übernahme der Tätigkeit nur gegen Kostenerstattung erfolgt.

Dieser Rdvfg. liegt der Erlass des Hessischen Minister der Finanzen vom 20.02.2007 - S 2723 A - 020 - II 4a - zugrunde.