Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder führt die Übernahme der Administration und Verwaltung einer anderen steuerbegünstigten Pensionskasse oder Unterstützungskasse durch eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Pensionskasse nicht zum Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung, wenn
die versicherungsaufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Verwaltung vorliegen;
mit der übernommenen Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht nicht verbunden ist und
die Übernahme der Tätigkeit nur gegen Kostenerstattung erfolgt.
Dieser Rdvfg. liegt der Erlass des Hessischen Minister der Finanzen vom 20.02.2007 - S 2723 A - 020 - II 4a - zugrunde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|