Zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres schließen die Freiwilligen mit einem „Maßnahmeträger”, in der Regel ein Landesverband, z.B. des DRK oder des DSOB, eine Teilnahmevereinbarung ab. Die Freiwilligen erhalten einen arbeitnehmerähnlichen Status. Der Verband zahlt Taschengeld und übernimmt die Anmeldung zur Sozialversicherung.
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