OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.10.2008
S 7100 A - 271 - St 110

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.10.2008 (S 7100 A - 271 - St 110) - DRsp Nr. 2009/80120

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.10.2008 - Aktenzeichen S 7100 A - 271 - St 110

DRsp Nr. 2009/80120

Leistungsaustausch im Zusammenhang mit der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres

1 Grundsätzliches

Für junge Menschen im Alter von 16 - 27 Jahren bietet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) eine Grundlage sich bürgerschaftlich zu engagieren. Es handelt sich dabei um ein Bildungs- und Orientierungsjahr (von 6 bis 18 Monaten), das von einem öffentlichen oder freien Maßnahmeträger (meist Landesverbände) pädagogisch begleitet wird. Der Arbeitseinsatz der Freiwilligen erfolgt nicht beim Träger, sondern wird in überwiegend praktischer Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen bzw. in Einrichtungen, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes tätig sind (Einsatzstellen), geleistet.

Die Rahmenbedingungen und Vertragsverhältnisse zwischen Freiwilligen, Maßnahmeträger und Einsatzstellen waren bis zum 30. Mai 2008 in den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialer bzw. ökologischen Jahres (SozDiG, FÖJG) geregelt und wurden durch das ab dem 1. Juni 2008 geltenden Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) überarbeitet und zusammengefasst.