OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 22.07.1997
S 2252 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 22.07.1997 (S 2252 A) - DRsp Nr. 2008/84599

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 22.07.1997 - Aktenzeichen S 2252 A

DRsp Nr. 2008/84599

Veröffentlichung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds

Die Ausschüttungen sowie die als ausgeschüttet geltenden Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Stpfl. sind. Die Ermittlung der stpfl. Erträge richtet sich nach § 17 des Auslandsinvestmentgesetzes (AuslInvestmG) für die Investmentanteile, deren öffentlicher Vertrieb im Inland zulässig ist oder die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (sog. registrierte Investmentvermögen) bzw. nach § 18 AuslInvestmG für die übrigen (nichtregistrierten) Investmentvermögen. Die Ermittlung und Nachprüfung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds obliegt nach § 5 Abs. 4 VFG dem Bundesamt für Finanzen (BfF). Diese Erträge sowie die zum Jahresende maßgeblichen Rücknahmepreise oder Kurse wurden für Zeiträume bis 1992 vom BfF in Form einer verbindlichen Verwaltungsanweisung im BStBl Teil I veröffentlicht (Fundstellen s. u.).