OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.01.2002
S 2334

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.01.2002 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85738

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.01.2002 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85738

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb

(Mahlzeiten, die der ArbG arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt im Betrieb abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugs-VO zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Zusammenstellung für die Jahre 1999 - 2002:

Jahr 1999 2000 2001 2002
a) Wert für ein
Mittag- oder Abendessen 4,70 DM 4,77 DM 4,82 DM 2,51 €
b) Wert für ein
Frühstück 2,63 DM 2,67 DM 2,70 DM 1,40 €

Die Sachbezugswerte sind jeweils durch die Verordnung zur Änderung der Sachbezugswerte festgesetzt und im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten FinBeh der Länder bekanntgegeben worden. Sie gelten einheitlich bei allen AN in allen Bundesländern.