(Mahlzeiten, die der ArbG arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt im Betrieb abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugs-VO zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Zusammenstellung für die Jahre 1999 - 2002:
Jahr | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | |
a) | Wert für ein | ||||
Mittag- oder Abendessen | 4,70 DM | 4,77 DM | 4,82 DM | 2,51 € | |
b) | Wert für ein | ||||
Frühstück | 2,63 DM | 2,67 DM | 2,70 DM | 1,40 € |
Die Sachbezugswerte sind jeweils durch die Verordnung zur Änderung der Sachbezugswerte festgesetzt und im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten FinBeh der Länder bekanntgegeben worden. Sie gelten einheitlich bei allen AN in allen Bundesländern.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|