OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.03.1995
S 2132 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.03.1995 (S 2132 A) - DRsp Nr. 2008/85364

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.03.1995 - Aktenzeichen S 2132 A

DRsp Nr. 2008/85364

§ 6 EStG Behandlung von Aufwendungen für Vieh

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist nunmehr das Wahlrecht für die Viehdurchschnittsbewertung nicht mehr einheitlich für den gesamten von der Durchschnittsbewertung betroffenen Tierbestand auszuüben. Der Stpfl. kann für jede selbständige Tiergruppe entscheiden, ob er eine Einzelbewertung oder eine Gruppenbewertung und wie er die Wertermittlung vornimmt. Der Stpfl. kann also einzelne Tiergruppen von der Durchschnittswertermittlung ausnehmen, um z. B. für diese Tiere die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch zu nehmen.

Ist der Teilwert niedriger als um die AfA verminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten, so kann dieser (bei Einzelbewertung) angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 bzw. für Umlaufvermögen § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Zur Ausübung des Wahlrechts und zum Ansatz von Zwischenwerten vergleiche Tz. 6 der Vfg. v. 19. 9. 1989 S 2230 A).