OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.03.1998
S 0174 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.03.1998 (S 0174 A) - DRsp Nr. 2008/86305

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.03.1998 - Aktenzeichen S 0174 A

DRsp Nr. 2008/86305

§ 5 KStG Verwendung von Mitteln gemeinnütziger Einrichtungen für die Vermögensausstattung von Stiftungen

Es ist schädlich für die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, wenn sie Mittel, die sie zeitnah für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden hat (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 58 Nr. 6 und 7 AO), für die Vermögensausstattung einer steuerbegünstigten Stiftung verwendet.

Die Zuführung von zeitnah zu verwendenden Mitteln zum Vermögen einer anderen Körperschaft kann nicht anders beurteilt werden als die Zuführung zum eigenen Vermögen.