OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.12.1998
S 2145

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.12.1998 (S 2145) - DRsp Nr. 2008/85305

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.12.1998 - Aktenzeichen S 2145

DRsp Nr. 2008/85305

§ 4 EStG Erfassung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten; Abgeltung außergewöhnlicher Kraftfahrzeugkosten durch den pauschalen Nutzungswert

Zu der Frage, wie agw. Kraftfahrzeugkosten, z. B. Unfallkosten, seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten durch das JStG 1996 ertragsteuerlich zu behandeln sind, wird gebeten, gem. einer auf Bundesebene getroffenen Entscheidung folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Es sind zunächst zwei Fallgruppen zu unterscheiden, und zwar zum einen die Ermittlung der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und zum anderen die Ermittlung der Nutzungsentnahme aufgrund der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).

Wird die Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode pauschal ermittelt, sind damit auch agw. Kraftfahrzeugkosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer berieblich/beruflich veranlaßten Fahrt angefallen sind. Die 1 %-Methode stellt eine grobe, vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Stpfl. auswirken kann.