OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.01.2002
S 2136 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.01.2002 (S 2136 A) - DRsp Nr. 2008/85199

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 24.01.2002 - Aktenzeichen S 2136 A

DRsp Nr. 2008/85199

§ 5 EStG Bilanzsteuerliche Behandlung von Optionsanleihen im Betriebsvermögen

Optionsanleihen sind Schuldverschreibungen, die auf einen - regelmäßig verzinslichen - Rückzahlungsanspruch lauten und bei denen den Gläubigern das Recht eingeräumt ist, zusätzlich zum Rückzahlungsanspruch Aktien an der ausgegebenen KG (oder ihrer zu 100 v. H. beteiligten Muttergesellschaft) zu beziehen.

Als Entgelt für das Optionsrecht wird entweder vereinbart,

a) ein offenes Aufgeld in der Form, dass der Ausgabebetrag der Anleihe den Rückzahlungsbetrag übersteigt, oder

b) ein verdecktes Aufgeld in der Form, dass der Anleihebetrag unter dem marktüblichen Zins verzinst wird, oder

c) teils ein offenes, teils ein verdecktes Aufgeld.

Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder sind übereingekommen, in den vorliegenden Einzelfällen, in denen Optionsanleihen im BV stl. zu beurteilen sind, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

1. Bilanzierender Zeichner

a) Wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner mit ihrem Nennwert und daneben das Optionsrecht mit dem offenen geleisteten Aufgeld zu aktivieren.

Beispiel:

Es wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe (100) zum einheitlichen Preis von 125,76 DM ausgegeben.

Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen: