OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.06.1997
S 2400 A
Fundstellen:
; BStBl 1997 I S. 561

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.06.1997 (S 2400 A) - DRsp Nr. 2008/85095

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 24.06.1997 - Aktenzeichen S 2400 A

DRsp Nr. 2008/85095

§ 43 EStG Einzelfragen zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes

Die folgenden Ausführungen gelten für die Anwendung des Zinsabschlaggesetzes ab dem 1. 1. 1993.

1. Bundesschatzbriefe Typ B

Bei Bundesschatzbriefen Typ B fließen die Erträge dem Stpfl. in dem Zeitpunkt zu, in dem entweder die Endfälligkeit erreicht ist oder die Titel an die Bundesschuldenverwaltung zurückgegeben werden. Dem Zinsabschlag unterliegt demnach am Ende der Laufzeit oder bei Rückgabe des Titels der gesamte Kapitalertrag. Dem steht die Übergangsregelung des BMF-Schreibens v. 30. 10. 1989 S 2252 (BStBl I S. 428) nicht entgegen, nach der dem Stpfl. für vor dem 1. 1. 1989 erworbene Bundesschatzbriefe das Wahlrecht eingeräumt worden ist, bei der Veranlagung zur ESt entsprechend der früheren Verwaltungsregelung weiter die jährliche Besteuerung zu wählen.