OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.06.1998
InvZ

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.06.1998 (InvZ) - DRsp Nr. 2008/86121

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 24.06.1998 - Aktenzeichen InvZ

DRsp Nr. 2008/86121

§ 2 InvZulG Zeitpunkt der Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die am Stichtag noch nicht vollständig einsatzbereit sind

Ein WG ist in dem Zeitpunkt geliefert bzw. angeschafft (die beiden Begriffe Lieferung und Anschaffung haben gem. § 9a EStDV ertragsteuerlich die gleiche Bedeutung), in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann (vgl. Tz. 15 Sätze 1 bis 3 des BMF-Schreibens v. 28.8.1991 (BStBl I S. 768 - ESt-Kartei InvZulG Karte 1). Investitionszulagenrechtlich ist jedoch hinsichtlich des Zeitpunkts der Anschaffung zusätzlich auf die Einsatzmöglichkeit des WG in dem Betrieb des Anspruchsberechtigten, mithin auf den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft abzustellen (vgl. Tz. 15 Sätze 4 und 5 des BMF-Schreibens v. 28.8.1991, a.a.O.). WG, deren Einsatz einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind erst mit Erteilung der Genehmigung angeschafft (vgl. Tz. 15 Satz 7 des BMF-Schreibens v. 28.8.1991, a. a. O.).