OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.08.1998
S 2290 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.08.1998 (S 2290 A) - DRsp Nr. 2008/84992

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 24.08.1998 - Aktenzeichen S 2290 A

DRsp Nr. 2008/84992

§ 34 EStG Abfindungszahlungen der Deutschen Telekom AG an freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidende Beamte

Die Deutsche Telekom AG - TELEKOM - plant, ihr Personal bis zum Jahr 2000 erheblich abzubauen. Hiervon betroffen sind überwiegend Angestellte und Beamte mit technisch orientierter Ausbildung.

Da die Personalreduzierung durch die normale Fluktuation sowie Versetzungen in den Vorruhestand nicht erreicht werden kann, versucht die TELEKOM, durch Abfindungszahlungen einen Anreiz für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zu schaffen.

Dazu hat die TELEKOM das Modell der „Insichbeurlaubung” entwickelt, um auch Beamten das freiwillige Ausscheiden gegen Zahlung einer Abfindung zu ermöglichen.

Dieses Modell stellt sich wie folgt dar: