OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.09.1998
S 2281 A - 19 - St II 27

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.09.1998 (S 2281 A - 19 - St II 27) - DRsp Nr. 2008/81586

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 24.09.1998 - Aktenzeichen S 2281 A - 19 - St II 27

DRsp Nr. 2008/81586

§ 32 EStG Haushaltsfreibetrag in Fällen, in denen das Kindergeld an eine andere Person ausgezahlt wird

Es ist die Frage gestellt worden, wie zu verfahren ist, wenn ein Stpfl. die Gewährung eines Haushaltsfreibetrags beantragt, das Kindergeld jedoch an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.

Beispiel:

In eheähnlicher Gemeinschaft lebende Eltern haben ein Kind, das in ihrer gemeinsamen Wohnung gemeldet ist. Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt, dem Vater steht ein zivilrechtlicher Ausgleich im Sinne des § 1615 g BGB zu. Die Mutter stimmt der Zuordnung des Kindes beim Vater zu (§ 32 Abs. 7 Satz 2 EStG).

Kann dem Vater ein Haushaltsfreibetrag gewährt werden?

Ein Haushaltsfreibetrag wird einem Stpfl., für den das Splitting-Verfahren (§ 32 a Abs. 5 und 6 EStG) nicht anzuwenden und der auch nicht als Ehegatte (§ 26 Abs. 1 EStG) getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, vom Einkommen abgezogen, wenn er einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld für mindestens ein Kind erhält , das in seiner Wohnung im Inland gemeldet ist (vgl. § 32 Abs. 7 Satz 1 EStG).