OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.05.2004
G 1450 A - 17 - St II 2.03

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.05.2004 (G 1450 A - 17 - St II 2.03) - DRsp Nr. 2008/87811

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.05.2004 - Aktenzeichen G 1450 A - 17 - St II 2.03

DRsp Nr. 2008/87811

Zerlegung der Gewerbesteuer bei Betreibergesellschaften von Windkraftanlagen ; OFD Frankfurt/Main vom 03.11.2003, Az.: w.o.

Strittig waren die Fragen, ob und wie die Gewerbesteuer bei Betreibergesellschaften von Windkraftanlagen (WKA) zu zerlegen ist. Die Betreibergesellschaften werden in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben und haben die Planung, Errichtung und den Betrieb von WKA sowie den Verkauf der damit produzierten Energie zum Gegenstand ihres Betriebs. Ferner schließen sie Betriebsführungsverträge hinsichtlich der technischen Durchführung am Ort der WKA ab und beschäftigen daher keine eigenen Arbeitnehmer.

Nach dem Ergebnis der Besprechung der KSt/GewSt-Referatsleiter ist nachfolgende Auffassung zu vertreten: