OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.07.2006
S 0130 A - 142 - St 23

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.07.2006 (S 0130 A - 142 - St 23) - DRsp Nr. 2008/90496

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.07.2006 - Aktenzeichen S 0130 A - 142 - St 23

DRsp Nr. 2008/90496

Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und dem Statistischen Bundesamt

Nach Artikel 8 Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 638/04 sind die zuständigen Finanzbehörden verpflichtet, dem Statistischen Bundesamt auf eigene Initiative oder auf Wunsch des Statistischen Bundesamtes alle Informationen, die ihnen für Steuerzwecke übermittelt wurden und die die Qualität der Statistiken verbessern könnten, mitzuteilen. Von der Mitteilungspflicht umfasst sind u.a. auch Auskünfte über Umsatzsteuerdatensätze für die vom Statistischen Bundesamt zu führende Intrahandelsstatistik.