OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.10.1995
S 7242 a A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.10.1995 (S 7242 a A) - DRsp Nr. 2008/86615

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.10.1995 - Aktenzeichen S 7242 a A

DRsp Nr. 2008/86615

Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Wirtschaftsförderungsgesellschaften, an denen überwiegend Gebietskörperschaften beteiligt sind und deren Tätigkeit sich auf die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur einer bestimmten Region durch Förderung der Wirtschaft, insbesondere durch Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und der Sanierung von Altlasten beschränkt, erhielten durch das Standortsicherungsgesetz (StandOG) v. 13. 9. 1993 ab dem Veranlagungszeitraum 1993 gesonderte gesetzliche Befreiungsvorschriften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG und § 3 Abs. 1 Nr. 20 VStG). Angesichts dieser eindeutigen gesetzlichen Regelungen kann nicht davon ausgegangen werden, daß diesen Gesellschaften generell die Gemeinnützigkeit zusteht.

Nach den hier vorliegenden Angaben sind jedoch in der Vergangenheit derartige Wirtschaftsförderungsgesellschaften u. U. als gemeinnützige Körperschaften i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG anerkannt worden. Sie haben dementsprechend ihre Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterworfen (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG).