Wirtschaftsförderungsgesellschaften, an denen überwiegend Gebietskörperschaften beteiligt sind und deren Tätigkeit sich auf die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur einer bestimmten Region durch Förderung der Wirtschaft, insbesondere durch Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und der Sanierung von Altlasten beschränkt, erhielten durch das Standortsicherungsgesetz (
Nach den hier vorliegenden Angaben sind jedoch in der Vergangenheit derartige Wirtschaftsförderungsgesellschaften u. U. als gemeinnützige Körperschaften i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG anerkannt worden. Sie haben dementsprechend ihre Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterworfen (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG).
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