Mit Verabschiedung des Investmentmodernisierungsgesetzes vom 15.12.2003 (BStBl 2003 I S. 2676) wurden mit Wirkung zum 01.01.2004 das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften (
Die Verbesserung des Anlegerschutzes (insbesondere durch eine erhöhte Kostentransparenz und erweiterte Vertriebsvorschriften), die Anpassung an die europäischen Grundsätze für die Besteuerung von Investmentfonds und insbesondere die Fortentwicklung und Sicherung des Investmentstandorts Deutschland durch Modernisierung der nationalen gesetzlichen Regelungen liegen den beiden neu geschaffenen Gesetzen zugrunde.
Im Folgenden wird sowohl die Rechtslage vor dem 01.01.2004 (nur Halbeinkünfteverfahren) - unter Gültigkeit des
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