Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist Tischfußball kein Sport i.S. des Gemeinnützigkeitsrechts.
Dieser Verfügung liegt der Erlass des Hessischen Ministers der Finanzen vom 23.8.2007 - S 0171 A - 192 - II 4a - zugrunde.
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