OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.03.1995
S 2139 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.03.1995 (S 2139 A) - DRsp Nr. 2008/85453

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 27.03.1995 - Aktenzeichen S 2139 A

DRsp Nr. 2008/85453

§ 6b EStG Beginn der Herstellung von Gebäuden im Sinne von Abs. 3 Satz 3 bei vorherigem Abriß bestehender Altgebäude

Nach R 41b Abs. 5 Satz e EStR 1993 kommt ein vor Einreichung des Bauantrags durchgeführter Gebäudeabbruch zum Zweck der Errichtung eines Neubaus als Beginn der Herstellung des Neubaus in Betracht.

Zur Frage, unter welchen Umständen der mit Neubauabsicht durchgeführte Abbruch eines Gebäudes als Beginn der Herstellung i. S. von § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG angesehen werden kann, wird wie folgt Stellung genommen: