Es ist die Frage aufgetreten, wie eine Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen, die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts über einen Treuhänder zufließen, erfolgen kann.
In dem vorgetragenen Fall wurde ein Aktienpaket (Inhaberaktien) durch einen Treuhänder in dessen Depot für eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts verwahrt. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts (Treugeber) erfüllte in ihrer Person selbst die Voraussetzungen zur Abstandnahme vom Steuerabzug nach §
Bisher wurde für diesen Personenkreis, der unter den Regelungsinhalt des §
Ferner kommt eine Abstandnahme vom Steuerabzug nach §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|