OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.07.2006
S 2405 A - 10 - St 54

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.07.2006 (S 2405 A - 10 - St 54) - DRsp Nr. 2008/90334

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 27.07.2006 - Aktenzeichen S 2405 A - 10 - St 54

DRsp Nr. 2008/90334

Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen, die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts über einen Treuhänder zufließen

Es ist die Frage aufgetreten, wie eine Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen, die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts über einen Treuhänder zufließen, erfolgen kann.

In dem vorgetragenen Fall wurde ein Aktienpaket (Inhaberaktien) durch einen Treuhänder in dessen Depot für eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts verwahrt. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts (Treugeber) erfüllte in ihrer Person selbst die Voraussetzungen zur Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a Abs. 7 EStG.

Bisher wurde für diesen Personenkreis, der unter den Regelungsinhalt des § 44c EStG fiel, ein Sammelantrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer an das Bundeszentralamt für Steuern gestellt Durch den Wegfall des § 44c EStG ist diese Möglichkeit entfallen.

Ferner kommt eine Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44 Abs. 7 EStG im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da depotverwahrte Inhaberaktien nicht von dieser Vorschrift erfasst werden.