OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.01.1997
S 2334 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.01.1997 (S 2334 A) - DRsp Nr. 2008/85636

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 28.01.1997 - Aktenzeichen S 2334 A

DRsp Nr. 2008/85636

§ 19 EStG Übernahme von Kreditkartengebühren durch den Arbeitgeber

Zur lstl. Behandlung der vom ArbG übernommenen Gebühr für eine Kreditkarte des AN gilt folgendes:

1. Die Übernahme der Kreditkartengebühr durch den ArbG ist in voller Höhe nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn gewährleistet ist, daß die Kreditkarte ausschließlich zur Abrechnung von Reisekosten und Auslagenersatz eingesetzt wird. Hierfür ist es erforderlich, daß der ArbG auf den monatlich vorgelegten Kreditkartenabrechnungen sämtliche der dort ausgewiesenen Transaktionen im Rahmen der Reisekostenabrechnung kontrolliert und die Kreditkartenabrechnung zum Lohnkonto nimmt.

2. Werden mit der Kreditkarte andere Umsätze als Reisekosten oder Auslagenersatz ausgeführt, so kann nur der Anteil der übernommenen Kreditkartengebühr nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei bleiben, der dem Volumenanteil der abgebuchten Beträge für Reisekosten und Auslagenersatz an den gesamten Abbuchungen entspricht.