OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.05.1998
S 2144 c A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.05.1998 (S 2144 c A) - DRsp Nr. 2008/85349

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 28.05.1998 - Aktenzeichen S 2144 c A

DRsp Nr. 2008/85349

§ 4d EStG Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen; Zusagen auf Waisenrenten und temporäre Berufsunfähigkeitsrenten

Zur steuerlichen Behandlung von Zusagen auf Waisenrenten und temporäre Berufsunfähigkeitsrenten, die von einer rückgedeckten Unterstützungskasse in Aussicht gestellt werden, gilt folgendes:

Bei derartigen Zusagen kommt es infolge der Änderung des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch das JStG 1996 im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistungen im Regelfall zu einer nicht gerechtfertigten Überdotierung der Unterstützungskasse, welche die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen des Trägerunternehmens an die Kasse wegen § 4d Abs. 1 Satz 2 EStG erheblich einschränkt.