Nach Abstimmung mit den für Bewertung und Erbschaftsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nimmt die OFD zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. Januar 2008, Az.
Der EuGH hatte über die Vorlage des BFH vom 11. April 2006, Az. II R 35/05 (BStBl 2006 II S. 627), zu entscheiden. Das Gericht sieht in der Bewertung von in anderen Mitgliedsstaaten belegenem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen mit dem gemeinen Wert nach § 31 BewG gegenüber der Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen nach §§ 140 ff. BewG eine nach Art.
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