OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.06.2007
S 7233 A - 3 - St 112

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.06.2007 (S 7233 A - 3 - St 112) - DRsp Nr. 2008/91420

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 29.06.2007 - Aktenzeichen S 7233 A - 3 - St 112

DRsp Nr. 2008/91420

Behandlung der langfristigen Einstallung von Pferden zu Zuchtzwecken für nicht landwirtschaftliche Pferdeeigentümer ab dem 01.01.2005

Die Behandlung der langfristigen Einstallung von Pferden zu Zuchtzwecken für nicht landwirtschaftliche Pferdeeigentümer war Gegenstand einer Besprechung der Umsatzsteuerreferatsleiter des Bundes und der Länder. Danach sind Umsätze im Zusammenhang mit der Pferdezucht wie folgt zu behandeln:

1. Leistungen, die unmittelbar der Tierzucht dienen

Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG ist auch auf Leistungen an Tieren anzuwenden, deren Halter keine landwirtschaftlichen Erzeuger sind.

2. Kurzfristige Einstallung zum Zwecke der Deckung

Die kurzfristige Einstallung zum Zwecke der Bedeckung ist als unselbstständige Nebenleistung zur ermäßigt zu besteuernden Hauptleistung Bedeckung anzusehen.

3. Langfristige Einstallung