Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben die Frage der bilanziellen und ertragsteuerlichen Behandlung von „Mauergrundstücken” erörtert.
Nach dem Ergebnis der Erörterung sind auf „Mauergrundstücke” die steuerlichen Grundsätze der Rückübertragung von enteignetem Grundbesitz nach dem
Gem. diesen Grundsätzen ist der Rückerwerb eines „Mauergrundstücks” steuerlich erfolgsneutral zu behandeln. Maßgeblich für den Wertansatz und demzufolge für die weitere steuerliche Behandlung eines „Mauergrundstücks” ist dabei der Wert, der sich hierfür nach den vorstehenden Grundsätzen der Rückübertragung von enteignetem Grundbesitz nach dem
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