Seit Oktober 2000 werden „Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer” in Hessen ehrenamtlich bei der Polzei tätig. Grundlage ist das Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz-HFPG) vom 13.6.2000 (GVBl I S. 294) geändert durch Gesetz vom 21.7.2004 (GVBl. I S. 250) und die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Dienst-Gesetzes (HFPGDVO) vom 11.8.2004.
Primäre Aufgaben der Freiwilligen Polizeihelfer/innen sind die Hilfeleistungen und Unterstützung
bei der vorbeugenden Bekampfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
des polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienstes,
bei Großveranstaltungen wie Sportereignissen, Festumzügen, Volksfesten,
zur Sicherung und zum Schutz von öffentlichen Anlagen und
bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.
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