OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.10.2008
S 2252 A - 104 - St 219

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.10.2008 (S 2252 A - 104 - St 219) - DRsp Nr. 2008/92954

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 29.10.2008 - Aktenzeichen S 2252 A - 104 - St 219

DRsp Nr. 2008/92954

Abgeltungsteuer;; Anfragen der Kreditinstitute zur Zuordnung von Kontoverbindungen

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist ab dem 1.1.2009 neu geregelt. Unter anderem für die ab diesem Zeitpunkt geltende sogenannte Abgeltungsteuer ist es für die Banken von Bedeutung, ob bestehende Konten dem Privatvermögen oder aber dem Betriebsvermögen bzw. den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind.

In diesem Zusammenhang haben verschiedene Kreditinstitute für die Zuordnung von Kontoverbindungen ihre Kunden aufgefordert, eine durch das Finanzamt ausgestellte Bescheinigung einzuholen, die den Status des Steuerpflichtigen nachweist.

Eine gesetzliche Grundlage für das Ausstellen einer solchen Bescheinigung gibt es nicht. Die Zuordnung einer Kontoverbindung zum Privatvermögen bzw. Betriebsvermögen/zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen. Eine Statusbescheinigung durch das Finanzamt ist im Übrigen nicht dazu geeignet, Rückschlüsse auf die tatsächliche Zuordnung und Nutzung des Kontos zu ziehen.

Die OFD bittet daher, entsprechende Anträge abzulehnen und die angeforderten Bescheinigungen nicht auszustellen.